Organisationsänderung in den Sozialzentren in Wien

Am 1.9.2009 hat eine Organisationsänderung in den Sozialzentren begonnen, welche mit 31.12.2009 abgeschlossen sein wird. Diese Änderung bedeutet, dass KEINE Terminvereinbarung mehr erforderlich ist, sondern auf Basis eines schriftlicher Antrages entschieden wird. So jemand eine Vorabklärung möchte bzw. in einer Notsituation, genügt es Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8-11 Uhr sowie Donnerstag auch zwischen 15 Uhr 30 und 17 Uhr 30 ins SZ zu kommen. Das Clearing erfolgt dann sofort.

 

Richtlinien der Sozialhilfe Handbuch der Wiener Sozialhilfe

Das neue Wiener Sozialhilfegesetz sieht umfassende Recherchen zu Gesundheit, Lebens- und Wohnsituation der AntragstellerInnen vor und beabsichtigt eine Ausweitung der Datenermittlung auf Privatleben, Einkommen, Vermögen von im Haushalt lebenden Personen ungeachtet ihrer Unterhaltsverpflichtung.

Die Magistratsabteilung 40 des Magistrats der Stadt Wien hat einen Entwurf zur Änderung des Wiener Sozialhilfegesetzes zur Begutachtung vorgelegt, der einige datenschutzrechtlich bedenkliche Ausweitungen der Kompetenzen bei der Ermittlung, Verarbeitung und Übermittlung von Daten beinhaltet. Die vorgeschlagenen Erweiterungen müssen als grundrechtswidrig abgelehnt werden. weiter.....