Das neue Wiener Sozialhilfegesetz sieht umfassende Recherchen zu Gesundheit, Lebens- und Wohnsituation der AntragstellerInnen vor und beabsichtigt eine Ausweitung der Datenermittlung auf Privatleben, Einkommen, Vermögen von im Haushalt lebenden Personen ungeachtet ihrer Unterhaltsverpflichtung.
Die Magistratsabteilung 40 des Magistrats der Stadt Wien hat einen Entwurf zur Änderung des Wiener Sozialhilfegesetzes zur Begutachtung vorgelegt, der einige datenschutzrechtlich bedenkliche Ausweitungen der Kompetenzen bei der Ermittlung, Verarbeitung und Übermittlung von Daten beinhaltet. Die vorgeschlagenen Erweiterungen müssen als grundrechtswidrig abgelehnt werden. weiter.....
Richtlinien der Sozialhilfe Handbuch der Wiener Sozialhilfe